Katechese im Kanton Zürich   

 

Im Kanton Zürich gibt es zwei sich ergänzende Wege des Religionsunterrichts:

 

Das Fach Religion und Kultur hat den bisherigen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht (=KOKORU) abgelöst und ist inzwischen auf allen Stufen eingeführt. Dieses Fach wird von staatlich ausgebildeten Lehrpersonen erteilt, ist konfessionell neutral und für alle Schüler und Schülerinnen obligatorisch. Religion wird hier im Sinne von Religionskunde vermittelt (= teaching about religion ) mit dem Ziel,  Mündigkeit und Selbstverantwortung in religiösen Fragen zu erlangen.

 

Der Konfessionelle Religionsunterricht (Katechese) der christlichen Kirchen wird von kirchlich ausgebildeten Lehrpersonen erteilt. Dieser Unterricht ist bekenntnisorientiert, frei wählbar und wird überwiegend in der Pfarrei erteilt. Religionsunterricht hat hier eine katechetische Zielrichtung: die religiöse Beheimatung und die Hinführung zum pfarreilichen Leben mit den sakramentalen Feiern (= teaching in religion).

 

Die Fachstelle für Religionspädagogik der Katholischen Kirche im Kanton Zürich ist eine Dienststelle des Synodalrats und des Generalvikariats. Sie versteht sich als Kompetenzzentrum mit Dienstleistungscharakter. Dazu ist es notwendig, im engen Kontakt mit unterschiedlichen Instanzen, Organen und den Pfarreien zu stehen. Um dies zu gewährleisten, begleiten mehrere Gremien und Kommissionen die Arbeit der Fachstelle. Gleichzeitig ist die Fachstelle in weiteren Gremien vertreten. Zu ihnen zählen:

 

Zürcher Kantonale Katechetische Kommission   

Die Zürcher Kantonale Katechetische Kommission ZKK begleitet und berät die Arbeit der Fachstelle für Religionspädagogik im Kanton Zürich. In der ZKK und im Ausschuss ZKK sind der Synodalrat (Dienstaufsicht) und das Generalvikariat (Fachaufsicht) durch je eine Person vertreten. Hinzu kommt die Stellenleitung der Fachstelle für Religionspädagogik, eine Vertretung aus jedem der vier Dekanate des Kantons Zürich und ggf. weitere Fachpersonen. In den  Legislaturzielen, die in der ZKK diskutiert werden, werden die Leistungsziele für die Arbeit der Fachstellen bestimmt und dann von Synodalrat und Generalvikariat genehmigt. Die ZKK hat folgende Arbeitsschwerpunkte:

  • Diskussion und Beratung wichtiger Probleme und Trends in Katechese und Religionspädagogik. Erarbeitung von konkreten Schlussfolgerungen für die Praxis.
  • Wahrnehmen der kirchlichen Interessen im Bereich des schulischen Religionsunterrichts.
  • Begleitung und Beratung der Fachstelle und Fachbibliothek für Religionspädagogik.

Liste der Kommissionsmitglieder

 

Sekundarstufenkommission   

Die Sekundarstufenkommission SSK ist eine Begleitkommission des Synodalrats und wird durch die ZKK ernannt.  Sie hat folgende Aufgaben:

  • Begleitung und Reflexion der Ausbildung im Bereich Sekundarstufe
  • Begleitung und Reflexion des neuen Sekundarstufenkonzepts in Nachfolge des KoKoRUs
  • Erstellung eines Evaluationsberichts mit Empfehlungen zuhanden der ZKK

Liste der Kommissionsmitglieder

   

 
 
 

Fachstelle für Religionspädagogik
Zürich
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